Speziell historische Vergleiche sind so eine Sache. Die Nazis haben 1933 formaljuristisch legal „die Macht ergriffen“, weil Hitler nach seinem gescheiterten Putschversuch von 1923 nämlich bewusst auf die Legalitätsschiene gesetzt hatte. Und dazu haben er und seine Kumpane, Göbbels, Göring und Konsorten, u.a. die Schwächen der Weimarer Verfassung ausgenutzt. Hierzu zählte die ausgeprägte Machtstellung des Reichspräsidenten, der mit Notverordnungen regieren, Reichskanzler entlassen und ernennen und den Reichstag auflösen konnte.
Daraus haben die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes Konsequenzen gezogen. Insofern sind die beiden Verfassungen heute nicht gleichzusetzen. Außerdem waren die wichtigen staatlichen Institutionen wie Justiz, Polizei und Beamtentum noch im Kaiserreich verankert und hatten im greisen Reichspräsidenten Hindenburg ihren „Ersatzkaiser“. Das Gros der Bevölkerung war ebenfalls der Demokratie gegenüber skeptisch bis gleichgültig, daher nennt man auch die Weimarer Republik eine „Demokratie ohne Demokraten“. Auch das trifft heute auf uns nicht zu (siehe die Demonstrationen!).
Die Diktatur hat Hitler mit der so genannten „Reichstagsbrand-Verordnung“ vom 28. Februar 1933 installiert, einer o.g. Notverordnung des Reichspräsidenten, in der „bis auf weiteres“ sämtliche Grundrechte der Verfassung außer Kraft gesetzt worden sind. Dieses „bis auf weiteres“ hatte bis zum Ende der Naziherrschaft Bestand. Alle weiteren Maßnahmen konnte Hitler damit „legal“ begründen.
Und das weiß der Geschichtslehrer Höcke ganz genau und hier heißt es:
DEMOKRATEN, aufgepasst!!!